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Erbschaft- & Schenkungssteuer

Die Übertragung von Vermögen erfordert Sensibilität und Weitblick. Wer die steuerlichen Auswirkungen nicht frühzeitig berücksichtigt, riskiert erhebliche Steuerzahlungen für die Empfänger – in manchen Fällen sogar ohne, dass tatsächlich liquide Mittel vererbt werden.


Steuern sollten nicht der ausschlaggebende Faktor sein, aber ein wichtiger Bestandteil Ihrer Nachfolge- und Erbschaftsplanung. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den steuerlichen Implikationen – stets mit Fokus auf Ihre persönlichen Ziele und Ihre individuelle Situation. Dazu gehört nicht nur die Abgabe der erforderlichen Steuerformulare, sondern auch die steuerliche Gestaltung Ihres Nachlasses sowie die Bewertung von Vermögenswerten und Unternehmen.


Ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an meine Angehörigen zu verschenken, statt sie später zu vererben?

Die Schenkung von Vermögenswerten kann auf lange Sicht erhebliche Steuerersparnisse bringen. In Deutschland gelten großzügige Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften an Ehepartner und direkte Angehörige (mit reduzierten Freibeträgen für andere Verwandte), die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.


Eine sorgfältige Planung zu Lebzeiten ermöglicht es, diese Freibeträge nicht nur im Erbfall, sondern auch bereits im Vorfeld zu nutzen. Dies ist besonders relevant bei der Übertragung von Immobilien, deren Wert häufig die Freibeträge übersteigt, wenn sie ausschließlich im Rahmen der Erbschaft geltend gemacht werden.

Ich erhalte ausländisches Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung. Muss ich dieses in Deutschland versteuern?

Wenn Sie als in Deutschland steuerlich ansässig gelten, sind Sie verpflichtet, jede Schenkung oder Erbschaft innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dem Finanzamt zu melden.


Ob eine Besteuerung in Deutschland erfolgt, hängt unter anderem vom Wert der Zuwendung, den Besteuerungsrechten des ausländischen Staates gemäß Doppelbesteuerungsabkommen sowie von verschiedenen Steuerbefreiungen für bestimmte Vermögenswerte ab.


Eine unterlassene Meldung kann zu erheblichen Strafen führen und Ihre zukünftige Nachfolgeplanung gefährden.


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