
Steuerliche Optimierung der Unternehmensstruktur
Eine solide Steuerstruktur unterstützt nachhaltiges Wachstum und ermöglicht dennoch Flexibilität, ohne für das Unternehmen oder die Einzelperson zur Belastung zu werden. Dies ist besonders wichtig für Start-ups oder Unternehmen, die internationale Märkte erschließen möchten.
Ob Start-up, etabliertes Unternehmen oder Privatperson mit Investitionsstrukturen, wir identifizieren für Sie potenzielle Risikofaktoren, Ineffizienzen, verborgene Potenziale und entwickeln maßgeschneiderte Strukturen, die steuerliche Ineffizienzen minimieren können und gleichzeitig mit Ihren Unternehmenszielen im Einklang stehen.
Ich werde ein Start-up in Form einer GmbH gründen. Sollte ich die Anteile direkt oder über eine Holdinggesellschaft halten?
Aus steuerlicher Sicht kann es sehr vorteilhaft sein, die Anteile über eine Holdinggesellschaft (z. B. eine deutsche GmbH oder UG) zu halten. Im Falle eines späteren Exits bietet eine Holdingstruktur – bei korrekter Gestaltung – den Vorteil einer möglichen Steuerbefreiung, was zu einer effektiven Besteuerung von ca. 1,5 % des Anteilsverkaufs auf Ebene der Holding führen kann. Dieser Vorteil besteht bei direkter Anteilsinhaberschaft (als Privatperson) nicht.
Der direkte Verkauf der Anteile führt hingegen in den meisten Fällen zu einer Besteuerung von ca. 26,4 %. Die Liquiditätsvorteile einer Holding-GmbH oder UG können für weitere Investitionen genutzt werden. Auch die spätere Rückführung der Gewinne aus der Holding kann steuerlich optimiert werden.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, die für Ihre persönliche Situation beste Struktur zu finden und planen mit Ihnen proaktiv steuerlich effiziente Rückführungen von Kapital.
Unsere aktuelle Struktur passt nicht mehr zu unserem Unternehmenszweck, und ich möchte zusätzlich eine persönliche Holdingstruktur einführen. Ist eine Umstrukturierung ohne deutsche Steuerbelastung möglich?
Je nach Ausgangslage ist es grundsätzlich möglich, eine Umstrukturierung sowie die rückwirkende Etablierung einer persönlichen Holdingstruktur steuerneutral durchzuführen – unter Nutzung spezieller Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes. Diese erfordern jedoch sehr spezifische Voraussetzungen vor, während und nach der Umwandlung.
Wir helfen Ihnen, die besten Wege zur Erreichung Ihrer Ziele aus steuerlicher Sicht zu finden. Kleine Fehler bei der Umstrukturierung – etwa bei der rückwirkenden Gründung von Holdingstrukturen – können zu erheblichen Steuerlasten führen, ohne dass tatsächlich Einnahmen erzielt werden (Stichwort: „Dry Income“).
Sollte ich eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen?
Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Die Gesellschafter bringen Kapital, Arbeit und/oder Sachwerte ein. Typische Formen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), welche sich (unter anderem) in der Form der Haftung der Gesellschafter unterscheiden. Die Besteuerung der Personengesellschaft findet grundsätzlich auf Ebene der Gesellschafter im Rahmen der Einkommensteuer statt (Gewerbesteuer und Umsatzsteuer auf Ebene der Gesellschaft selbst).
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die Haftung in der Regel auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Gesellschafter haften also grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit dem eingebrachten (Stamm-) Kapital. Typische Formen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und die Unternehmergesellschaft (UG). Die Besteuerung der Kapitalgesellschaft findet grundsätzlich auf Ebene der Gesellschaft selbst statt.
Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell bei der richtigen Wahl der Rechtsform aus steuerlicher Sicht und arbeiten in diesem Zusammenhang eine steuerlich effiziente Struktur mit Ihnen aus.